Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der ergopal GmbH

Stand: 31. März 2025

I. Allgemeine Bestimmungen

  1. Geltungsbereich
    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der ergopal GmbH, Plönniesstraße 34, 23560 Lübeck, Deutschland, im Bereich Palettenhandhabungsausrüstung zur Effizienzsteigerung in Lagern. Sie richten sich an Unternehmen, einschließlich global agierender Konzerne, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen (§ 310 Abs. 1 BGB). Abweichende Bedingungen des Käufers werden nicht anerkannt,CI es sei denn, wir stimmen ihnen schriftlich zu. Spätestens mit Annahme der Ware gelten diese AGB als akzeptiert.
  2. Angebot und Vertragsschluss
    Unsere Angebote sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Bestellungen, Vereinbarungen und Nebenabreden sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Dies gilt auch für Lieferungen, die von der Verfügbarkeit von Materialien oder behördlichen Genehmigungen (z. B. Exportgenehmigungen) abhängen. Schreib- oder Rechenfehler in Angeboten können wir jederzeit berichtigen, ohne dass Ansprüche gegen uns entstehen. Eigentums- und Urheberrechte an Angeboten, Zeichnungen und technischen Unterlagen bleiben uns vorbehalten; diese dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
  3. Zahlungsbedingungen
    Preise gelten ab Werk (EXW Lübeck, Incoterms 2020), zuzüglich Verpackungskosten, die zum Selbstkostenpreis berechnet werden. Bei Kostenerhöhungen zwischen Auftragsannahme und Lieferung können wir die am Liefertag gültigen Preise berechnen. Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen netto ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie Mahnkosten.
    Wechsel oder Schecks werden nur zahlungshalber nach ausdrücklicher Vereinbarung akzeptiert; Diskont- und Bankspesen trägt der Käufer. Bei Zahlungsverzug oder begründeten Zweifeln an der Kreditwürdigkeit des Käufers werden alle Forderungen sofort fällig. Wir können dann Vorauszahlung oder Sicherheiten verlangen, vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz fordern.
  4. Eigentumsvorbehalt
    Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen unser Eigentum (Vorbehaltsware), auch wenn Zahlungen für bestimmte Lieferungen geleistet wurden. Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt für uns als Hersteller (§ 950 BGB), ohne uns zu verpflichten. Bei Verbindung oder Vermischung mit fremden Gegenständen erwerben wir Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswerts unserer Ware zu den anderen verarbeiteten Gütern. Der Käufer verwahrt diese für uns unentgeltlich.
    Der Käufer darf Vorbehaltsware nur im ordentlichen Geschäftsgang veräußern, wobei die Forderungen aus dem Weiterverkauf an uns abgetreten werden. Bei Weiterverkauf mit fremden Waren gilt die Abtretung nur im Umfang des Rechnungswerts unserer Vorbehaltsware. Der Käufer darf diese Forderungen bis zu unserem jederzeitigen Widerruf einziehen. Bei Pfändungen oder Beeinträchtigungen durch Dritte muss der Käufer uns unverzüglich informieren.
  5. Zeichnungen und Unterlagen
    Alle von uns bereitgestellten Unterlagen, insbesondere Zeichnungen, bleiben unser Eigentum und dürfen nur für den vertraglich vorgesehenen Zweck genutzt werden. Bei Nichtzustandekommen oder Beendigung eines Vertrags sind sie unverzüglich zurückzugeben.
  6. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
    Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Lübeck. Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Kaufleuten ist Lübeck; wir können den Käufer auch an seinem Sitz verklagen. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

II. Durchführung der Lieferung

  1. Lieferfrist, Liefertermine und Teillieferungen
    Lieferfristen beginnen mit Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klärung aller Ausführungsdetails. Sie sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Lieferfristen gelten mit Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten, wenn der Versand ohne unser Verschulden unmöglich ist. Teillieferungen sind zulässig und gelten als eigenständige Geschäfte. Schadensersatz wegen Lieferverzögerungen ist ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.
  2. Lieferstörungen
    Höhere Gewalt oder unvorhersehbare Lieferhindernisse (z. B. bei Vorlieferanten) berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit zu verzögern oder vom Vertrag zurückzutreten, ohne Schadensersatzpflicht. Der Käufer kann zurücktreten, wenn wir auf Anfrage nicht innerhalb angemessener Frist erklären, ob wir liefern oder zurücktreten.
  3. Abnahme
    Der Käufer kann Waren mit besonderen Qualitätsvorgaben nach Meldung der Versandbereitschaft bei uns prüfen. Abnahmekosten trägt der Käufer. Ohne fristgerechte Abnahme gilt die Ware mit Versand als vertragsgemäß geliefert.
  4. Versand und Gefahrenübergang
    Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die Gefahr geht spätestens mit Übergabe an den Spediteur oder beim Verlassen unseres Werks auf den Käufer über, auch bei frachtfreien Lieferungen. Versicherungen schließen wir nur auf ausdrücklichen Wunsch und Kosten des Käufers ab. Versandweg und -mittel wählen wir ohne Haftung.
  5. Abweichungen
    Abweichungen in Maßen, Gewicht oder Qualität sind nach DIN-Normen oder üblicher Praxis zulässig. Angaben in Katalogen oder Zeichnungen sind unverbindlich; Abweichungen berechtigen nicht zu Ansprüchen.
  6. Mängel und Gewährleistung
    Mängel sind innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Ware, versteckte Mängel sofort nach Entdeckung, spätestens jedoch 3 Monate nach Lieferung, schriftlich anzuzeigen. Bei berechtigten Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Weitergehende Ansprüche (z. B. Vertragsaufhebung, Schadensersatz) sind ausgeschlossen, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Gewährleistungsansprüche verjähren 12 Monate nach Lieferung.

III. Haftung

Unsere Haftung beschränkt sich auf die vorstehenden Regelungen. Ansprüche, die nicht ausdrücklich zugestanden sind, sind ausgeschlossen, außer bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (§ 276 Abs. 2 BGB bleibt unberührt).

IV. Sonstiges

Überschreitung des Vertrags
Bei Überschreitung der vereinbarten Menge durch Abruf können wir den Überschuss liefern und zu den am Abruf- oder Liefertag geltenden Preisen abrechnen.

Dauerlieferungen
Bei Verträgen mit fortlaufender Lieferung sind Abrufmengen rechtzeitig anzumelden. Bei verspätetem Abruf können wir nach fruchtloser Fristsetzung selbst bestimmen, liefern oder vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen.

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